Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
laut §3 Abs. 9 HSchG ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten. Die bisher
ergriffenen Maßnahmen scheinen nicht zu greifen. Daher hat die Gesamtkonferenz
vom 25.02.2022 beschlossen, künftig wie folgt zu verfahren:
Werden Schülerinnen oder Schüler auf dem Schulgelände (oder der zum
schulischen Aufsichtsbereich gehörenden Bushaltestelle - oder auf
Unterrichtswegen) beim Rauchen erwischt, müssen diese am
nächstmöglichen Nachmittag in der Schule bleiben und Material zum Thema
Rauchen bearbeiten. Sie als Erziehungsberechtigte werden hierüber schriftlich
informiert.
- Beim zweiten Verstoß wird zusätzlich eine Ordnungsmaßnahme nach §82
HSchG ausgesprochen.
- Beim dritten Verstoß wird dies bei der Erteilung der Sozialverhaltensnote
entsprechend berücksichtigt.
- Den Klassenleitungen steht es frei, ergänzende pädagogische Maßnahmen zu
ergreifen.
Bitte wirken Sie ggf. auf Ihr Kind ein, damit es nicht zu den hier beschriebenen
Maßnahmen kommen muss. Zum Schutze aller Schülerinnen und Schüler der CWS.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burk , Schulleiter
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