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Schulordnung der Carl-Weyprecht-Schule

Gesetzgebung
Das Leben in unserer Schulgemeinschaft kann nur gelingen, wenn wir uns achten und die Gefühle der Mitmenschen nicht verletzen, aufeinander Rücksicht nehmen und uns gegenseitig helfen. Wir bemühen uns, Konflikte friedlich auszutragen und gerechte Lösungen zu suchen.

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Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

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Wir respektieren die Dinge anderer und beschädigen sie nicht.

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Das Schuleigenes Inventar wird mit besonderer Sorgfalt behandelt. Bei Beschädigung tragen die Schüler/innen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten die Kosten für den Ersatz. Dies gilt auch für Bücher, die Eigentum des Landes Hessen sind.

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Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände in die Schule mitzubringen. Beschädigte oder verlorene Wertgegenstände werden von der Versicherung der Schule nicht ersetzt.

 

 

Gegenstände, die den Unterrichtsablauf stören oder durch die andere Schüler/innen gefährdet werden können, dürfen nicht mitgebracht und können vom/von der Lehrer/in sichergestellt werden.

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Private elektronische Geräte (Smartfon, Kopfhörer, Smartwatch, Boxen u.a.) werden auf dem Schulhof ausgeschaltet und bleiben unsichtbar.

Ausgenommen sind medizinisch notwendige Geräte und der Einsatz zum unterrichtlichen Gebrauch auf Anordnung der Lehrkraft sowie die Nutzung im Sekretariat zur Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten.

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Umweltschutz in der Schule ist uns wichtig.

Es sollte für jeden Schulangehörigen selbstverständlich sein, Müll umweltgerecht zu trennen. Beleuchtung und Wärme sind energiesparend zu nutzen.

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Ein Hofdienst, an dem jede Klasse im Laufe eines Schuljahres eine Woche teilnimmt, unterstützt den Hausmeister täglich für dreißig Minuten nach der zweiten großen Pause bei der Pflege des Schulhofes.

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Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten (gilt auch für e-Zigaretten).

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Der Sportplatz ist in der ersten großen Pause für die Klassen 5 – 7 zugänglich, in der zweiten großen Pause für die Klassen 8 – 10. Auf dem Sportplatz dürfen sich maximal 4 Bälle gleichzeitig befinden – letztendlich entscheidet darüber die aufsichtsführende Lehrkraft.

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Bei Regen können sich die Schüler/innen in der Aula 1 und unter dem Vordach aufhalten.

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Die Aufsicht ist über Unfälle, Verletzungen und Sachbeschädigungen sofort zu unterrichten.

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Nach dem Ende der Pause finden sich alle Schüler/innen zügig vor den Aufgängen ein und gehen leise mit ihrem/ihrer Lehrer/in in den Unterrichtsraum.

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Für die Klassen 5-7 und 8-10 stehen separate Toiletten zur Verfügung, die nach der Benutzung sauber verlassen werden.

Die Klassensäle, die Toiletten und die Gänge vor den Toilettenkabinen sind keine Aufenthaltsräume.

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In der Mittagspause zwischen der 6. und 7. Unterrichtsstunde darf das

Schulgelände nicht verlassen werden. In dringenden Fällen wird auf

schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Aufenthaltsraum ist Aula 1.

Bei Verlassen des Schulgeländes – auch auf eigenen Antrag – tragen allein die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für ihre Kinder; die Aufsichtspflicht  der Schule sowie die Haftung des Landes Hessen für Personen- und Sachschäden entfällt.

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Bei eigenmächtigem Entfernen vom Schulgelände lehnt auch die private Unfallversicherung alle Leistungen ab.

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Die Schüler/innen warten an den Haltestellen, bis der Bus steht, und

steigen dann ohne Drängeln und Schieben mit dem Ranzen in der Hand ein. Nach Ankunft an der Schule verlassen alle zügig den Busplatz.

Trifft der Bus nach dem Unterricht nicht ein, nimmt die aufsichtsführende

Lehrkraft die Schüler/innen mit auf den Pausenhof und informiert die Schulleitung.

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