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Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

laut §3 Abs. 9 HSchG ist das Rauchen auf dem Schulgelände verboten. Die bisher

ergriffenen Maßnahmen scheinen nicht zu greifen. Daher hat die Gesamtkonferenz

vom 25.02.2022 beschlossen, künftig wie folgt zu verfahren:

 Werden Schülerinnen oder Schüler auf dem Schulgelände (oder der zum

schulischen Aufsichtsbereich gehörenden Bushaltestelle - oder auf

Unterrichtswegen) beim Rauchen erwischt, müssen diese am

nächstmöglichen Nachmittag in der Schule bleiben und Material zum Thema

Rauchen bearbeiten. Sie als Erziehungsberechtigte werden hierüber schriftlich

informiert.

- Beim zweiten Verstoß wird zusätzlich eine Ordnungsmaßnahme nach §82

HSchG ausgesprochen.

- Beim dritten Verstoß wird dies bei der Erteilung der Sozialverhaltensnote

entsprechend berücksichtigt.

- Den Klassenleitungen steht es frei, ergänzende pädagogische Maßnahmen zu

ergreifen.

Bitte wirken Sie ggf. auf Ihr Kind ein, damit es nicht zu den hier beschriebenen

Maßnahmen kommen muss. Zum Schutze aller Schülerinnen und Schüler der CWS.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Burk , Schulleiter


Vorgehen Raucher
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